ZERTIFIZIERUNG ALS FACHBETRIEB nach Wasserhaushaltsgesetz gem. § 62 AWS

Nur ein zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf bestimmte Arbeiten im Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten an Anlagen durchführen. Die Verantwortung der Beauftragung obliegt bei den Betreibern, sodass nur zertifizierte Fachbetriebe jegliche Arbeiten wie das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Innen-Reinigungen von Anlagen durchführen. 

Sofern ein Betreiber seine Anlagen selbständig mit eigenem Personal betreut, muss auch dieser nach dem WHG zertifiziert sein oder entsprechend einen, nach dem WHG qualifizierten Fachbetrieb, damit beauftragen.

Unser service

Zertifizierung von Fachbetrieben nach WHG

Erstmalige und wiederkehrende Prüfung

Schulung betrieblich verantwortlicher Personen

Ablauf der Zeritifizierung zum Fachbetrieb nach dem WHG

  • Mindestens eine verantwortliche Person in ihrem Betrieb muss am Grundkurs zum WHG teilnehmen und einen Nachweis dazu erbringen
  • Sie beauftragen uns mit der erstmaligen Prüfung ihres Betriebs
  • Sind nach der Prüfung die Mindestvoraussetzungen erbracht, wird ihnen das Zertifikat nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausgestellt
  • Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre. Vor Ablauf beauftragen Sie uns mit der wiederkehrenden Prüfung
  • Fortbildungen, Unterweisungen und weitere Informationspflichten sind zwingend erforderlich und müssen beachtet werden

Ihre Vorteile als zertifizierter Fachbetrieb nach dem WHG

  • Sie erhalten einen Überblick über alle aktuell geltenden Vorschriften in gewässerschutzrechtlicher sowie technischer Hinsicht
  • Als zertifizierter Fachbetrieb nach dem WHG verschaffen Sie Sich eine höhere Rechtssicherheit
  • Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem WHG erhöht sich

Sie haben noch Fragen oder wünschen ein Angebot?